Aktuelle Nachrichten aus der Solar-Branche
 

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15.7.2010

 


 


 

 

 

 

 

 

Kürzung der Solarstromvergütung in zwei Schritten  

Bundestag und Bundesrat beschlossen in ihren Sitzungen am 8./9.7.2010 eine umfassende Degression der Solarstromvergütung. Diese soll rückwirkend zum 1.7.2010 eingeführt werden und nur unbedeutende Änderungen im Vergleich zum Beschluss des Bundestages vom 5.5.2010 enthalten.
 

Details auf der Webseite des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

 

Solarstrom-Vergütungssätze bis 31.12.2010
Quelle: SFV v. 12.7.2010
 
13.7.2010





 

 

 

 




 

 

 

 

 

 

Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010  

Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

Keine Förderung mehr wird gewährt für

 

°  Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
°  Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen


 

Details auf der Webseite des Bundsamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Übersicht der Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand 12.Juli 2010
 
6.6.2010






 

 

 


 

 

 

 

Bundesrat stoppt Photovoltaik-Kürzungen
 
 
Die Länderkammer hat bei der Solarförderung für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votiert. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten.
Der Bundesrat hat entschieden, im Fall der Kürzungen der Photovoltaik-Förderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es votieren vor allem die ostdeutschen und SPD-geführten Bundesländer für den Antrag. Damit ist die EEG-Novelle, die eigentlich zum 1. Juli 2010 in Kraft treten sollte, zunächst gestoppt. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten.

Der Bundesrat ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Bundestag mit absoluter Mehrheit seine bereits beschlossene Vorlage wieder in Kraft setzen kann.
 

Bundesrat-Pressemitteilung 90.2010

Quelle: Pressestelle des Bundesrats, 4.6.2010
 
 
  
11.5.2010



 

 

 







 

 

 

 

 

 

 

Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wurde zum 03.05.2010 gestoppt.
 
 
Der Programmstopp betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen. Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative.
 

BMU-Pressemitteilung 059/10

Quelle: BMU / 3.5.2010
 

"Kyoto-Protokoll, G8-Gipfel, Klimaschutz-Gipfel und sonstige Klima-/Energie-Meetings hochrangiger Regierungsvertreter: Alles nur Makulatur?

Bei der Betrachtung o. a. Pressemitteilung und sonstiger Nachrichten aus Berlin, die nicht unbedingt im Sinne von Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien zu deuten sind, kann man sich eines solchen Eindrucks nicht erwehren".

Anmerkung der EIS-Solar-Energie GmbH

 
  
4.3.2010




 

 







 

 

 

 

 

 

 

Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu
 
 
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3.3.2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.
Die künftige Vergütung für Solarstrom wird an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
 

BMU-Pressemitteilung 028/10

Quelle: BMU / 3.3.2010

 

"Gott sei Dank haben wir ja unsere Atomkraftwerke und unsere Kohlenkraftwerke, die ja voll dem Umweltgedanken und der Sicherstellung alternativer Energiequellen gerecht werden.
Unsere Nachkommen werden in 20 bis 30 Jahren sicherlich vollen Unverständnisses dieses Gesetzentwurfes gedenken, sofern er zum Gesetz wird"

Anmerkung der EIS-Solar-Energie GmbH

 
  
21.2.2010

 

 







 

 

 

 

 

 

 

Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme -
Änderungen an den Förderkonditionen
  
Ab 1.1.2010 treten Änderungen an den Förderkonditionen in Kraft, u. a. bezüglich Kesseltauschbonus (Brennwerttechnik).
 
°

 
Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt im Fall eines gleichzeitigen Austausches eines Heizkessel der bisherige Bonus (€ 375,--).
 
°
 
Bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung reduziert sich im Fall des gleichzeitigen Austauschs eines Heizkessel der Bonus von bisher € 750,-- auf € 400,--.


 

BMU-Marktanreizprogramm für 2010
Stand: 18. Februar 2010

Quelle: BMU / Februar 2010
 
  
13.2.2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 







 

 

 

 

 

 

 

Große Akzeptanz der erneuerbaren Energien  
 
Immer wieder verunsichern Medienbeiträge den Leser/Zuhörer/Zuschauer hinsichtlich des Einsatzes von Erneuerbaren Energien.
Mit Aussagen, dass zum Beispiel die Ausgaben für Solarstrom viel zu hoch seien, wird der Unbedarfte entsprechend verunsichert.
Teilweise wird dabei der Eindruck erweckt, dass Solarstrom durch staatliche Förderung künstlich teuer gehalten wird. Selbst der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bläst in seinem Hintergrundpapier vom 12.1.2010 zum Thema
"Die künftige Förderung von Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz"
in das gleiche Horn.
Damit leistet der Verband, gewollt oder ungewollt, den Elektrizitätsgesellschaften Schützenhilfe, denen verständlicherweise mehr an Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken liegt.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat in einer Stellungnahme vom 8.2.2010 dieses Hintergrundpapier des VZBV analysiert, gewertet und in einigen Passagen richtig gestellt.
 

SFV-Stellungnahme vom 8.2.2010

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

All diejenigen, die vor solchen Hintergründen den Anschein erwecken wollen, dass erneuerbare Energien mehrheitlich aus Kosten- oder anderen fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden, werden durch das Ergebnis einer forsa-Untersuchung zum Thema "Erneuerbare Energien 2009" eines Besseren belehrt.
Diese Untersuchung wurde im Zeitraum November 2009 bis Januar 2010 durchgeführt.
Dem Ergebnispapier ist dann auch auf Seite 13 zu entnehmen, dass 3/4 der Befragten den Ausbau von Erneuerbaren Energien bevorzugen und stattdessen die Nutzung herkömmlicher Energien wie Kohle, Gas und Atomkraft reduziert werden solle.

Gibt es ein deutlicheres Zeichen für das Umweltbewusstsein der Deutschen?
 

forsa-Umfrage zum Thema "Erneuerbare Energien 2009 -
Einzelauswertungen der Bundesländer"

Quelle: forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH
            Jan. 2010

 

30.10.2009

 


















 

 

 

 

 

 

 

Degression / Vergütungssätze
für Fotovoltaik-Anlagen 2010
 
In der  Ausgabe Nr. 164 des Bundesanzeigers (vom 30.10.2009) sind die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen für 2010 gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG veröffentlicht.
Die Vergütungssätze für 2010 sind wie folgt:
 
28,43 Ct / kWh Freiflächenanlagen
39,14 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 30 kWp
37,23 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 100 kWp
35,23 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 1 MWp
29,37 Ct / kWh Anlagen größer 1 MWp
22,76 Ct / kWh Eigenverbrauchsvergütung


 

Bundesnetzagentur: Degressions- und Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie nach den §§ 32 und 33 EEG für das Jahr 2010

Quellen: Bundesnetzagentur 19.10.2009 / SFV 30.10.2009

 

26.8.2009
 





 

 

 

 

 

 

Solarstromanlagen - Über 7 Prozent Rendite im Jahr
 
Hauseigentümer haben gut Lachen, denn sie können jetzt mehr Rendite verdienen als so mancher Kapitalanleger - und das völlig risikolos und krisenfest. Die Zeitschrift Finanztest , herausgegeben von der Stiftung Warentest, berichtet in ihrer August-Ausgabe 2009 von den geldwerten Vorteilen einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach.
Nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch gut fürs Portmonee: Über 7 Prozent Rendite im Jahr können Hauseigentümer mit einer Solarstromanlage auf dem Dach erzielen - und das über 20 Jahre lang. Möglich macht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

 

Quelle: Finanztest, Ausgabe August 2009
 

Link zur entsprechenden Seite von Stiftung Warentest (Downloadmöglichkeit der Testergebnisse)

 

  
4.8.2009

 







 

 

 

 

 

 

 

Strom aus Erneuerbare Energien – Was kostet das?  
Wie setzt sich der Strompreis, insbesondere im Haushaltsbereich, eigentlich zusammen - und welchen Anteil hieran haben die erneuerbaren Energien (EE)? Informationen zu dieser Frage liefert die BMU-Informationsbroschüre "Strom aus erneuerbaren Energien. Was kostet uns das?", die jetzt bereits in ihrer 10. Auflage erschienen ist. Gegenüber ihrer Vorläuferversion wurde sie erneut geringfügig ergänzt und aktualisiert. Dabei wurden auch die inzwischen für das Jahr 2008 vorliegenden, vorläufigen Zahlen zum Ausbau der EE in Deutschland berücksichtigt.

Um eine Antwort gleich vorweg zu nehmen:
Anhand der getätigten Aussagen/aufgezeigten Daten in der Broschüre wird klar, dass die erneuerbaren Energien keinesfalls der Preistreiber beim Strom sind.


 

BMU-Broschüre: Strom aus erneuerbaren Energien - Was kostet uns das?
10. Auflage

Quelle: BMU / April 2009

 

30.6.2009

 

 

 






 

 

Degressive Abschreibung wieder möglich
 
Nach § 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008, BGBI I S. 2896 ist für Investitionen im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder möglich, und zwar in Höhe des 2,5-fachen linearen AfA-Satzes, maximal in Höhe von 25%.


 

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010
 

Quelle: BMWi/BMF vom 5.11.2008

 

1.6.2009



 

 


 

 

 






 

 

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
(SFV-Überarbeitung v. 15.5.2009)
 
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen
werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeit an:
Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung
(Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil
des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz
zum regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh)
einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer
räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht
wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.

 

Neuregelung in § 33 (2) EEG 2009
(Abhandlung SFV v. 15.5.2009)
 

BDEW-Ergänzung zur TAB 2007
(April 2009)
 

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

 

 

3.5.2009










 

 

 

 


 

 

 






 

 

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
von eigenverbrauchtem Solarstrom
(Ergänzung zur Info v. 1.3.2009)
 
Anlagenbetreiber mit Anlagen, die ab dem 01.01.09 angeschlossen
wurden und die ihren Strom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen, sind nach Auskunft des Bundesministeriums für
Finanzen trotz Eigenverbrauchs weiterhin unternehmerisch tätig.
Sie können die beim Kauf ihrer Anlage bezahlte Umsatzsteuer vom
Finanzamt zurückerhalten (Vorsteuerabzug). Voraussetzung ist, dass
sie nicht die Kleinunternehmerregelung wählen, sondern zur
Umsatzsteuer optieren. Sie sind dann verpflichtet, die Umsatzsteuer
für den gesamten erzeugten Solarstrom - egal ob eigenverbraucht
oder netzeingespeist - an das Finanzamt abzuführen. Die
Umsatzsteuer beträgt in beiden Fällen 19 Prozent von 0,4301 Euro/kWh.
Die Regelung funktioniert wie folgt:
Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den gesamten
Umsatzsteuerbetrag regelmäßig in Rechnung stellen, also: Menge
des gesamt erzeugten Solarstrom in kWh * 0,4301 Euro/kWh * 0,19

Nach Abrechnung des Umsatzsteuerbetrages durch den Anlagenbetreiber
sind Netzbetreiber verpflichtet, für den im Haus eigenverbrauchten Anteil
des Solarstroms vom Anlagenbetreiber einen Umsatzsteuerbetrag
zurückzufordern, so als hätte der Anlagenbetreiber den Solarstrom vom
Netzbetreiber für 0,18 Euro/kWh (zurück) gekauft. Die 0,18 Euro sind die
Differenz zwischen 0,4301 Euro und 0,2501 Euro. Der Netzbetreiber ist
verpflichtet, dem Anlagenbetreiber folgenden Umsatzsteuerbetrag
in Rechnung zu stellen:
Menge des eigenverbrauchten Solarstroms in kWh * 0,18 Euro/kWh * 0,19

 

Information zur Entscheidung des Bundesministeriums
für Finanzen vom 01.04.2009
(Abhandlung SFV v. 29.4.09)
 
 

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

 

16.03.2009

 

 

 

 


 

 

 






 

 

Marktanreizprogramm für erneuerbare
Energien: Neue Förderrichtlinien seit
dem 1. März 2009 in Kraft 

 
Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 sind seit
dem 1. März 2009 Änderungen bei der Förderung aus dem
Marktanreizprogramm in Kraft. Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben
aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem
EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet
werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich
Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare
Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse
des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungspflicht,
aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in
Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.

 

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
vom 20. Februar 2009
 

Quelle: BMU / 3. März 2009

 
 
1.3.2009


 




 

 

 

 

 

 

Ab 2009 Solarstrom-Förderung auch
bei Eigen- oder Drittverbrauch
 
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen
werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeit an:
Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung
(Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil des
erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum
regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh) einspeisen.
Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von
Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht wird und die Höhe des
Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.
 

Quelle:

 

 

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren
Energien im Strombereich und zur Änderung damit
zusammenhängender Vorschriften
(Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009)
- amtliche Fassung vom 25. Oktober 2008 -

 

31.01.2009

 


 






 

 

400 Millionen Euro zur Förderung von
erneuerbaren Energien im Wärmebereich
 
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro
 zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung.
Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der Einsatz
von Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert.


 

BMU Pressedienst 022/09
 

Quelle: BMU-Pressedienst / 26. Januar 2008