Fotovoltaik
 

 

Bei der fotovoltaischen Nutzung von Sonnenenergie wird die Strahlung der Sonne mittels Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt. Eine Solarzelle zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, auftreffende Lichtstrahlen direkt in elektrische Energie umzuwandeln. Da einzelne Solarzellen nur eine geringe Leistung (ca. 1,5 Watt) abgeben, werden sie zu einem Solarmodul verschaltet.

Abhängig vom Energiebedarf wird die Anzahl der Solarmodule festgelegt. Die Leistung üblicher Solarmodule bewegt sich i.d.R. zwischen 150 und 220 W, das gesamte Spektrum umfasst eine Leistung zwischen 50 und 300 W. 
Die Solarmodule wandeln die Sonneneinstrahlung in
Gleichstrom um. Der so gewonnene Gleichstrom wird von einem nachgeschalteten Wechselrichter in haushaltstauglichen Wechselstrom umgewandelt und über einen Einspeise-Stromzähler in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist.

 

Detaillierte Darstellung der Funktionsweise
von Fotovoltaik

 
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(Dach)-Flächenbedarf

Zur Gewinnung von Strom mittels Solarenergie braucht man eine geeignete Aufstellungsfläche für die Solarmodule. Um Solarmodule mit einer Leistung von 1 kW installieren zu können, werden ca. 10 m² Aufstellungsfläche benötigt.

Wie viel PV-Strom produzieren Solarmodule?

Die produzierte solare Strommenge (kWh) hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B.:

°  Regionaler Standort der Anlage

°  Ausrichtung (Himmelsrichtung)

°  Aufstellungs-Neigungswinkel

°  Mögliche Beeinträchtigung durch andere Objekte (Verschattung)

°  Einbausituation der Module (Hinterlüftung oder freigestellte Montage)

°  Art und Beschaffenheit der eingesetzten Komponenten (Module und Wechselrichter)

°  Zusammenspiel der eingesetzten Komponenten

 

Pro kW installierter Solarleistung kann in Deutschland mit einer Stromerzeugung zwischen 650 und 1.150 kWh im Jahr gerechnet werden. Bei einer 10 kW-PV-Anlage (100 m² Flächenbedarf) schwankt die jährliche Solarstromernte somit zwischen 6.500
und 11.500 kWh.


Zum Vergleich: Der Haushalts-Strombedarf für einen 4 Personenhaushalt beträgt
ca. 4.000 kWh.

 

Solarstrom-Vergütung

Die Vergütung für den erzeugten Solarstrom ist gesetzlich im Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG 2009, amtliche Fassung vom 25. Oktober 2008) geregelt.  

 

Die Vergütung wird 20 Jahre vom Stromnetzbetreiber (meistens Ihr Stromversorger) an den Betreiber der Solaranlage gezahlt. Infos und gesetzliche Grundlagen über weitere Vergütungssätze bei Anlagen über 30 kW, Freilandanlagen, etc. erhalten Sie unter folgendem Link :


 

Siehe auch  

 

 

Neu seit 2009: Solarstrom-Förderung
auch bei Eigen- oder Drittverbrauch


Anstelle der Vergütung bei Einspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz
(2009: 43,01 Cent je kWh bei Anlagen bis 30 kW) kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für Strom aus Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW bei Inbetriebnahme im Jahr 2009 eine Vergütung von 25,01 Cent je Kilowattstunde verlangt werden, soweit entweder der Anlagenbetreiber oder der Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.
Statt den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und im Gegenzug anderen Strom zum Eigenverbrauch aus dem Netz zu entnehmen, wie es bisher i. d. R. geschah und geschieht, soll eine Eigenenergieversorgung erfolgen.
Die Vergütung für selbst genutzten Strom liegt 18 Cent niedriger als die in Absatz 1 und
2 (§ 33 (2) EEG 2009) für Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt vorgesehene Vergütung.
Die Kosten, die der Kunde hätte, wenn er den Strom einkaufen würde, müssen bei einer Vergütung von selbst genutztem Strom abgezogen werden. Dies vermeidet übermäßige Gewinne für den Anlagenbetreiber und Kosten für die Stromverbraucher.


"Dadurch, dass bei der Eigennutzung von Strom letztlich ein geringerer Preis anfällt (da von der Vergütung nur 18 Cent und nicht die üblichen Kosten in Höhe von 20 Cent abgezogen werden), soll ein Anreiz für die Eigennutzung geschaffen werden.", so die Begründung im EEG.