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(inkl. Downloads wichtiger Dokumente) |
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Stand: Juli 2010 |
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Wer sich für eine Investition in eine Solaranlage entschließt kann auf eine Vielzahl von speziellen Förderprogrammen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten zurück greifen: |
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Genereller Überblick zu den
verschiedenen Förderprogrammen |
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Vergütung von Strom /
Fotovoltaik |
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Marktanreizprogramm zu
Gunsten erneuerbarer Energien (MAP) Solarthermie |
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Förderung von Fotovoltaik-Anlagen für Schulen |
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Förderung von Wärmepumpenanlagen |
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Günstige Kredite bei der KfW
Privatkundenbank / KfW Kommunalbank über das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Umweltschutz, Erneuerbare Energien, Solarstrom erzeugen etc.) |
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Die L-Bank fördert den
Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in
Baden-Württemberg. |
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Günstige Kredite bei der
Umweltbank, Nürnberg |
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Spezifische Förderprogramme
der Länder |
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Förderkredite für die
Landwirtschaft und den ländlichen Raum (Landwirtschaftliche Rentenbank) |
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Impuls-Programm Altbau
(Baden-Württemberg) |
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Umsatzsteuer-Rückerstattung
bei Fotovoltaik-Anlagen |
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Abschreibung von
Solaranlagen |
| Download-Möglichkeit wichtiger oder zumindest interessanter Dokumente zu den Fördermöglichkeiten |
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Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Mit dem EEG (Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich) in seiner Novellierung vom 25. Oktober 2008 wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. Den aktuellen Gesetzestext können von der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingesehen/herunter geladen werden:
Neu ab 2009:
Anstelle der Vergütung bei
Einspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz
Weitere Angaben siehe
auch unter
Ein wichtiger Schwerpunkt in
der Arbeit des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) liegt in der
Durchführung des Programms der Bundesregierung zur Förderung
erneuerbarer Energien. Gefördert werden u. a. thermische Solaranlagen;
Basis für die Ermittlung des Förderbetrages ist die installierte
Bruttokollektorfläche. Einen Schwerpunkt der "Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" bildet die Förderung
von Solarkollektoren zur Heiz- und Brauchwassererwärmung.
Weitere Details erhalten Sie
unter folgendem Link:
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Die
KfW Förderbank
/ KfW Kommunalbank
unterstützt Maßnahmen
zur effizienteren Energieerzeugung und –verwendung über das Umweltschutz-Programm.
Die Details können abgerufen
werden unter:
Die L-Bank
(Staats-Bank für Baden Württemberg) fördert private
Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen; sie
erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und
deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische
Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Die L-Bank bietet diese
Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank an. Grundlage für
Wohnen mit Zukunft sind die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen in
den beiden KfW-Programmen Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren.
Hausbesitzer in Baden-Württemberg profitieren aber von der zusätzlichen
Verbilligung aus Landesmitteln. Die Zinsen für Wohnen mit Zukunft liegen
unter den ohnehin schon niedrigen Zinssätzen der KfW-Programme.
Die Umwelt-Bank,
Nürnberg
finanziert seit Jahren Fotovoltaikanlagen in unterschiedlichsten
Größenordnungen (bis zu € 3.500,-- je kWp bei Aufdachanlagen). |
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Photovoltaikanlagen für Schulen mit 3000 Euro je Einzelanlage.
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Förderfähig sind auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Auch hier erfolgt die Förderung auf Antrag durch das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Bei Neubauten beträgt die
Basisförderung in Wohngebäuden (Stand
Feb. 2008)
€10,-- je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden € 10,-- je
Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
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In den einzelnen Bundesländern wird Solarenergie teilweise noch zusätzlich gefördert:
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Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Details können abgerufen werden unter:
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Impuls-Programm Altbau
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Laut Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) können Solaranlagen im Laufe von
10 Jahren abgesetzt werden, Fotovoltaikanlagen in 20 Jahren.
Achtung !
Nach § 7 Abs. 2 EStG i.d.F.
des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes
"Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008, BGBI I S.
2896 ist für Investitionen im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 die
degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
wieder möglich, und zwar in Höhe des 2,5-fachen linearen AfA-Satzes, maximal
in Höhe von 25%.
Ein Termin beim Steuerberater
ist auf jeden Fall zu empfehlen. |
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Nachfolgend einige wichtige Dokumente zum Download.
Zum
Öffnen der jeweiligen Datei (durch Anklicken) benötigen Sie
den
ADOBE Acrobat Reader, den Sie sich
hier
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Solarstrom-Vergütungssätze bis 31.12.2010 (Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. / SFV, Stand 13.7.2010)
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Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm Stand 12.7. 2010 (BAFA) |
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BMWi/BMF |
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Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009) - amtliche Fassung vom 25. Oktober 2008 - Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2008, S. 2074. |
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Das neue EEG trat am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). |
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Begründung der Bundesregierung zum EEG |
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Regelungen im novellierten EEG |
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Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien |
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Mindestvergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) v.
21.7.2004 |
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Jedem
Käufer einer Photovoltaikanlage wird die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
erstattet. Einige wenige Details sind dabei zu beachten, wie z.B., dass
überall die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss. Dementsprechend ist
auch die Einspeisevergütung zzgl. Mehrwertsteuer auszuweisen. |