Förderung und Finanzierung
von Solarenergie

(inkl. Downloads wichtiger Dokumente)

 

 

          Stand: Juli 2010

 

 

Wer sich für eine Investition in eine Solaranlage entschließt kann auf eine Vielzahl von speziellen Förderprogrammen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten zurück greifen:

 

 

Genereller Überblick zu den verschiedenen Förderprogrammen
 

 

Vergütung von Strom / Fotovoltaik
 

Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP) 
Solarthermie
 

 


Förderung von Fotovoltaik-Anlagen für Schulen
 

 


Förderung von Wärmepumpenanlagen
 

Günstige Kredite bei der KfW Privatkundenbank /
KfW Kommunalbank über das
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
(Umweltschutz, Erneuerbare  Energien, Solarstrom erzeugen etc.)
 

Die L-Bank fördert den Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg.
 

Günstige Kredite bei der Umweltbank, Nürnberg
 

 

Spezifische Förderprogramme der Länder
 

 

Förderkredite für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
 

Impuls-Programm Altbau (Baden-Württemberg)
 

 

Umsatzsteuer-Rückerstattung bei Fotovoltaik-Anlagen
 

Abschreibung von Solaranlagen
 

 

Download-Möglichkeit  wichtiger oder zumindest interessanter Dokumente zu den Fördermöglichkeiten

 

Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.


 

Mit dem EEG (Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich) in seiner Novellierung vom 25. Oktober 2008 wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt.

Den aktuellen Gesetzestext können von der Webseite des

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

eingesehen/herunter geladen werden:



Die Vergütung wird 20 Jahre vom Stromnetzbetreiber (meistens Ihr Stromversorger) an den Betreiber der Solaranlage gezahlt. Infos und gesetzliche Grundlagen über weitere Vergütungssätze bei Anlagen über 30 kW, Freilandanlagen, etc. erhalten Sie unter folgendem Link :


 

Neu ab 2009:

Anstelle der Vergütung bei Einspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz
(2009: 43,01 Cent je kWh bei Anlagen bis 30 kW) kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für Strom aus Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW bei Inbetriebnahme im Jahr 2009 eine Vergütung von 25,01 Cent je Kilowattstunde verlangt werden, wenn von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen.

Weitere Angaben siehe auch unter  

 

 

 

Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegt in der Durchführung des Programms der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien. Gefördert werden u. a. thermische Solaranlagen; Basis für die Ermittlung des Förderbetrages ist die installierte Bruttokollektorfläche. Einen Schwerpunkt der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" bildet die Förderung von Solarkollektoren zur Heiz- und Brauchwassererwärmung.

 

Weitere Details erhalten Sie unter folgendem Link:


 

Die Fördersätze des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Stand 12.7.2010.

 

 

 

Die  KfW Förderbank / KfW Kommunalbank unterstützt  Maßnahmen zur effizienteren Energieerzeugung und –verwendung über das Umweltschutz-Programm.
Gefördert wird u. a. die Erzeugung von

°

Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik), Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme (Geothermie)

°

Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)

Die Details können abgerufen werden unter:




Die aktuellen Zinssätze der entsprechenden KfW-Programme erhalten Sie unter folgendem Link:

 

 

Die L-Bank (Staats-Bank für Baden Württemberg)  fördert private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen; sie erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Die L-Bank bietet diese Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank an. Grundlage für Wohnen mit Zukunft sind die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen in den beiden KfW-Programmen Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren. Hausbesitzer in Baden-Württemberg profitieren aber von der zusätzlichen Verbilligung aus Landesmitteln. Die Zinsen für Wohnen mit Zukunft liegen unter den ohnehin schon niedrigen Zinssätzen der KfW-Programme.
 


 


 

Die Umwelt-Bank, Nürnberg finanziert seit Jahren Fotovoltaikanlagen in unterschiedlichsten Größenordnungen (bis zu € 3.500,-- je kWp bei Aufdachanlagen).
 


 

 
 

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Photovoltaikanlagen für Schulen mit 3000 Euro je Einzelanlage.

 

 

Förderfähig sind auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Auch hier erfolgt die Förderung auf Antrag durch das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Bei Neubauten beträgt die Basisförderung in Wohngebäuden (Stand Feb. 2008)  €10,-- je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden € 10,-- je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Weitere Details siehe unter

 

 

 

In den einzelnen Bundesländern wird Solarenergie teilweise noch zusätzlich gefördert:

 

 

Landwirtschaftliche Rentenbank
Erneuerbare Energien fördern - Umwelt und Klima schützen.
Mit dem Programm
Förderprogramm „Energie vom Land" finanziert die Rentenbank Investitionen in die Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien:

°

 

Energetische Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen (z. B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe)
 

°
 

Fotovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten, deren Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird

Die Details können abgerufen werden unter:

 

 

Impuls-Programm Altbau
Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude in Baden-Württemberg / Energieeinsparprogramm Altbau.

Antragsberechtigte:
Haus- und Wohnungseigentümer, die an ihren selbst genutzten Objekten (auch Zwei- und Mehrfamilienhäuser, sofern der Eigentümer mindestens 1 Wohnung selbst nutzt) Energiesparmaßnahmen durchführen. Die förderfähigen Kosten und der Darlehensbetrag müssen dabei mindestens € 7.500 betragen.

 


Bei Einspeisung von mind. 50 % des solar erzeugten Stroms beim Netzbetreiber sind Sie Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn der Jahresumsatz zzgl. der darauf anfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, können Sie sich als Kleinunternehmer auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Dies empfiehlt sich jedoch nicht, da andererseits die Umsatzsteuerpflicht große finanzielle Vorteile bietet, wie z. B. die Vorsteuer-Rückerstattung aus der Investition für die Fotovoltaik-Anlage.
Weitere Details siehe unter

 

 

 

Laut Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) können Solaranlagen im Laufe von 10 Jahren abgesetzt werden, Fotovoltaikanlagen in 20 Jahren.
Die Fotovoltaikanlage kann linear oder degressiv abgeschrieben werden. Welche Variante dabei die günstigere ist hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab und muss individuell geprüft werden.

Achtung !
Nach der Unternehmenssteuerreform 2008 entfällt für alle Wirtschaftsgüter, die erst nach dem 31.12.2007 angeschafft werden, die bisherige Möglichkeit zur degressiven Abschreibung.



Nachtrag (ab 2009) !

Nach § 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008, BGBI I S. 2896 ist für Investitionen im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder möglich, und zwar in Höhe des 2,5-fachen linearen AfA-Satzes, maximal in Höhe von 25%.

Zudem gibt es seit 2009 eine einmalige Sonderabschreibung, mit der 20 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Inbetriebnahme steuerlich geltend gemacht werden können.
 

Ein Termin beim Steuerberater ist auf jeden Fall zu empfehlen.
 


 

 

Nachfolgend einige wichtige Dokumente zum Download.

Zum Öffnen der jeweiligen Datei (durch Anklicken) benötigen Sie den ADOBE Acrobat Reader, den Sie sich hier         kostenlos runterladen können.
 

 

Solarstrom-Vergütungssätze bis 31.12.2010
(
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. / SFV, Stand 13.7.2010)

 


 

Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm Stand 12.7. 2010
(BAFA)


 

BMWi/BMF
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010
5.11.2008

 

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009) - amtliche Fassung vom 25. Oktober 2008 - Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2008, S. 2074.

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Das neue EEG trat am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).

 

Begründung der Bundesregierung zum EEG

 

Regelungen im novellierten EEG

 

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
BMU, 12.1.2007

 

Mindestvergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) v. 21.7.2004
(Vergütungssätze bis zum Jahr 2013)

 

Jedem Käufer einer Photovoltaikanlage wird die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet. Einige wenige Details sind dabei zu beachten, wie z.B., dass überall die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss. Dementsprechend ist auch die Einspeisevergütung zzgl. Mehrwertsteuer auszuweisen.
Dazu das Schreiben der Oberfinanzdirektion an alle Finanzämter vom 4.12.2001.